Am 7. Dezember 2020 hätten die Beschuldigten Strafanzeige eingereicht. Damit sei der Beschwerdeführer 2 in seiner Einvernahme am 2. Juni 2021 konfrontiert worden, so dass er gleichentags Gegenanzeige erhoben habe. Andererseits seien jene Sachverhaltselemente, die sich vor dem Jahr 2017 ereignet hätten, nicht zu berücksichtigen. - 14 -