2. Am 13. Dezember 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Baden die drei nachfolgenden (je gleichlautenden) Einstellungsverfügungen: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege, Nötigung und Ehrverletzungsdelikten wird eingestellt. 2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen. -3- 3. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton.