Jedenfalls scheinen die jeweiligen Auseinandersetzungen (Rache-)Reaktionen für vorangehende Vorfälle zu sein. Obschon jeweils diverse Jugendliche an den einzelnen Vorfällen involviert sind, scheint offenbar bis anhin niemand konkrete Aussagen zu den Vorfällen machen zu wollen. Bei dieser Ausgangslage liegt es auf der Hand, dass wenn eine involvierte Person – wie vorliegend der "Zeuge Nr. X._____" – das Schweigen bricht und sich gegenüber den Strafbehörden dazu bereit erklärt, konkrete Aussagen zum Ablauf des Vorfalls und den daran beteiligten Jugendlichen zu machen, sie den Zorn möglicherweise gar beider Gruppierungen auf sich zieht.