überlegen zu sein (vgl. […]). Diese Aufeinandertreffen enden jeweils in gewalttätigen Auseinandersetzungen, wobei die Gewalt bis anhin ihren Gipfel mit den Messerangriffen vom tt.mm.jjjj erreichte. Wie sich aus den beiden rechtsmedizinischen Gutachten ergibt, wurde an jenem Vorfall die Schwelle zu potentiell lebensbedrohlichen Angriffen überschritten. Ob die jeweils aufgesuchten Jugendlichen der anderen Gruppierung zufällig oder aufgrund konkreter Vorkommnisse ausgewählt worden sind, ist vorliegend im Ergebnis unerheblich. Jedenfalls scheinen die jeweiligen Auseinandersetzungen (Rache-)Reaktionen für vorangehende Vorfälle zu sein.