3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 24. Mai 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und stellte ein Ausstandsgesuch. Seine Begehren lauteten wie folgt: " 1. Dispositiv-Ziffer 2 der Verfügung des Bezirksgerichts Muri vom 7. Mai 2024 und 21. Mai 2024 seien aufzuheben, das Gesuch der Strafklägerin 2 D._____ vom 6. Mai 2024 um Dispensation von der Teilnahme an der Hauptverhandlung abzuweisen und die Strafklägerin 2 D._____ zwecks Konfrontation zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorzuladen (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 147 Abs. 1 StPO).