2.5. Am 6. Mai 2024 beantragte D._____ (nachfolgend: Strafklägerin 2), sie sei von der Hauptverhandlung vom 29. August 2024 zu dispensieren. Mit Verfügung vom 7. Mai 2024 kam der Gerichtspräsident diesem Ersuchen nach. 2.6. Mit Schreiben vom 14. Mai 2024 beantragte der Beschwerdeführer, das Dispensationsgesuch der Strafklägerin 2 sei abzuweisen und diese zwecks Konfrontationseinvernahme anlässlich der Hauptverhandlung zum Erscheinen zu verpflichten. 2.7. Mit Verfügung vom 21. Mai 2024 wies der Gerichtspräsident diesen Antrag des Beschwerdeführers ab.