1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer am 2. September 2022 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Der Strafbefehl wurde samt Akten am 30. November 2022 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg überwiesen. 2. 2.1. Das Bezirksgericht Lenzburg stellte am 11. Januar 2023 ein Ausstandsgesuch, welches die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2023.18 vom 31. Januar 2023 guthiess. Nach Rechtskraft dieses Entscheids teilte die Justizleitung am 3. April 2023 das Verfahren dem Bezirksgericht Muri zur weiteren Behandlung und Beurteilung zu.