habe gedroht, eine Kugel koste 10 Rappen. Die eigentliche Aussage blieb dabei aber in ihrem Kerngehalt und Umfang dieselbe. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass zwischen den ersten drei Einvernahmen und der Konfrontationseinvernahme knapp acht Monate liegen und die Vorfälle zu diesem Zeitpunkt bereits über zwei Jahre zurückgelegen haben. Eine leichtgradige Verblassung der Erinnerung kann dabei normal sein und bietet für sich alleine betrachtet noch keinen Anlass, die ganze Aussage als unglaubhaft zu klassieren.