72 f. Fragen 19-27). Geschlagen habe er sie mit der rechten Hand auf ihre linke Wange, wobei er behauptet habe, es sei sanft gewesen (UA act. 73 Frage 25). Der andere Vorfall habe sich in den Ferien in Albanien ereignet. Sie seien am Pool gewesen. Er habe rechts neben ihr gelegen und mit einer Hand und dem Nagel in den Oberarm "reingestochen" und mit der anderen Hand ihre Haut gekniffen. Die Kinder seien währenddessen im Pool gewesen und hätten lediglich mitbekommen, dass danach die Stimmung zwischen ihnen nicht mehr gut war (Konfrontationseinvernahme S. 4; vgl. auch UA act. 74 Fragen 31-35).