die beiden Vorfälle mit der Ohrfeige sowie dem Am-Arm-Packen detailreich, lebensnah und konstant (UA act. 58 Frage 33; act. 64 ff. Frage 14; act. 72 ff. Fragen 19-27, 31-35; Konfrontationseinvernahme S. 4, 6). So habe der Beschwerdeführer ihr aus dem Nichts Anfang Januar 2021 am Tisch eine Ohrfeige gegeben. Auf ihre Nachfrage, warum er das getan habe, habe er gesagt, sie wisse weshalb. Sie habe mehrmals nachgefragt, bis er dann gesagte habe, sie hätte dem Sohn zwischen die Beine gefasst. Die ebenfalls anwesenden Kinder hätten daraufhin gesagt, dass dies nicht stimme (Konfrontationseinvernahme S. 4; vgl. auch UA act. 72 f. Fragen 19-27).