Weiter wurden in beiden Verfahren Polizeirapporte erstellt (vgl. UA act. 29). Die Beweiserhebungen insbesondere im parallelen Strafverfahren STA.2022.2548 ermöglichen eine einlässliche Würdigung der Aussagen zur Frage, ob der Beschwerdeführer als Nichtschuldiger im Sinne von Art. 303 StGB zu gelten hat.