3.4. 3.4.1. Das Verfahren STA.2022.2548 ist nach dem Gesagten für das vorliegende Verfahren insoweit relevant, als dass für die Beurteilung einer allfälligen falschen Anschuldigung zu eruieren ist, ob sich die im Verfahren STA.2022.2548 dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Handlungen tatsächlich ereignet haben oder ob der Beschwerdeführer als Nichtschuldiger im Sinne von Art. 303 StGB zu gelten hat.