3. 3.1. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 27. Mai 2024 wurden die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten und die Privatklägerin zur Stellungnahme bzw. freigestellten Stellungnahme innert zehn Tagen aufgefordert. 3.2. Mit Eingabe vom 4. Juni 2024 nahm die leitende Staatsanwältin Sarah Zanolini der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zum Ausstandsgesuch Stellung und beantragte, es sei auf das Ausstandsgesuch infolge Verspätung nicht einzutreten. Eventualiter beantragte sie die Abweisung des Ausstandsgesuchs, unter Kostenfolgen zu Lasten des Gesuchstellers.