2. 2.1. Gegen dieses Urteil erklärte B._____ als Privatklägerin (nach vorgängiger Berufungsanmeldung) mit Eingabe vom 15. September 2023 die Berufung, woraufhin der Gesuchsteller und die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Eingaben vom 23. November 2023 bzw. 28. November 2023 Anschlussberufung erklärten. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten reichte mit Eingabe datiert vom 10. Januar 2024 (Postaufgabe am 12. Januar 2024) die Anschluss- -3- berufungsbegründung ein. Die Privatklägerin reichte ihre Berufungsbegründung mit Eingabe vom 17. Januar 2024 ein.