1.2. Mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten vom 30. Mai 2023 wurde das Verfahren betreffend die Anklage der mehrfachen Tätlichkeit nach Art. 126 Abs. 1 StGB, der Beschimpfung nach Art. 177 Abs. 1 StGB, des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage nach Art. 179septies StGB und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen nach Art. 292 StGB infolge Verjährung eingestellt. Das Verfahren betreffend die Anklage der versuchten einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB wurde infolge Fehlens eines Strafantrags eingestellt. Von der Anklage der mehrfachen einfachen Körperverletzung gemäss Art.