Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte den Gesuchsteller mit Strafbefehl vom 9. September 2020 wegen mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung, mehrfacher Drohung, mehrfacher (teilweise versuchter) einfacher Körperverletzung, mehrfacher Tätlichkeit, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, Beschimpfung und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 2'000.00. Nachdem der Gesuchsteller gegen diesen Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten