Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe ihn darauf hingewiesen, die Einvernahme der beiden Mitbeschuldigten könne nicht vor dem 4. Juni 2024 durchgeführt werden, da weder sie noch die Polizei davor Zeit hätten (vgl. E. 2.1 hiervor). Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich allerdings aufgrund des zeitnah festgelegen Termins.