18. März 2024 (Posteingang bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten) ab. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz ersuchte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Staatsanwaltschaft München am 18. April 2024 erneut um Übernahme des Strafverfahrens betreffend D._____ und C._____. Dieses Ersuchen blieb bis zum 22. Mai 2024 unbeantwortet (Haftverlängerungsgesuch vom 22. Mai 2024 [Beschwerdeantwortbeilage 5], S. 3).