2. 2.1. Der Beschwerdeführer wirft der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vor, seit seiner Verhaftung bis zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung – abgesehen von einer Konfrontation mit B._____ – keine weiteren Untersuchungshandlungen vorgenommen zu haben (Beschwerde, Rz. 2). Um die Sache zu beschleunigen habe er vorgeschlagen, dass C._____ und D._____ unter Gewährung des freien Geleits zu einer Befragung in die Schweiz kommen sollen.