Es sei daher schleierhaft, wie die Beschwerdeführer auf die Idee gekommen seien, die sich im Mitbesitz befindende Aufmauerung betreten zu dürfen und die Stahlblechwand anzubringen, ohne sich dabei der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig zu machen. Die Strafanzeige im Dezember 2020 sei eingereicht worden, um den Mitbesitz und die Privatsphäre der Beschuldigten 1 und 2 auf der Terrasse zu schützen.