Zudem seien die falschen Anschuldigungen ehrverletzend, da die Beschuldigten sie wider besseres Wissen bei den Behörden und Privaten eines strafbaren und unehrenhaften Verhaltens bezichtigten, was geeignet sei, den Ruf zu schädigen. Der Beschuldigte 3 habe im Verfahren […] (recte: ST.2014.xxxx) argumentiert, dass der Anwalt der Beschwerdeführer Letztere falsch beraten habe und den Beschwerdeführern die falschen Rechtsauskünfte als Auftraggeber zuzurechnen seien. Daraus lasse sich folgern, dass der Beschuldigte 3 dem Anwalt der Beschwerdeführer unterstelle, eine falsche Rechtsauskunft "geliefert" zu haben, um seinen Klienten einen - 15 -