Im Zeitpunkt der Strafanzeige vom 7. Dezember 2020 hätten zivilrechtliche Entscheide vorgelegen, die die Frage des legalen Weiterbaus rechtskräftig geregelt hätten. So habe das Urteil des Bundesgerichts eee vom tt.mm.2019 vorgelegen wie auch der Zwischenentscheid des Bundesgerichts vom tt.mm.2019. Diese Entscheide hätten den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau […] vom tt.mm.2019 bestätigt, wonach es den Beschwerdeführern ausdrücklich erlaubt gewesen sei, die angefangene Sicht- und Absturzsicherung fertigzustellen.