Was die Vorwürfe wegen Nötigung und Ehrverletzungsdelikten betrifft, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in keiner Weise auszumachen. Schliesslich setzt sich die Staatsanwaltschaft Baden auch mit den Argumenten (betreffend die Tatbestände der Nötigung und Ehrverletzung) der – gemäss den Beschwerdeführern unberücksichtigten – Eingaben vom 6. Oktober 2023 und 29. November 2023 auseinander (vgl. angefochtene Verfügungen E. 5.7 f.). Wenn somit die Staatsanwaltschaft Baden in ihren Einstellungsverfügungen auch nicht auf alle Argumente der Beschwerdeführer eingeht, ist eine Verletzung der Begründungspflicht gesamthaft gesehen nicht - 11 -