Nebst der eingereichten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung gelangte G._____ aufgrund der am 17. Juni 2014 ausgeführten Arbeiten an das Bezirksgericht Baden, welches mit Entscheid vom tt.mm.2014 superprovisorisch sowie mit Entscheid vom tt.mm.2015 provisorisch verbot […], die begonnenen Bauarbeiten fortzusetzen.