3. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einem langjährigen Nachbarschaftsstreit: Die an einem Hang gelegenen Grundstücke GB Ortschaft Q._____ Nr. aaa, Parzelle bbb, und Nr. ccc, Parzelle ddd, der Beschuldigten 1 und 2 sowie der Beschwerdeführerin 1 sind mit einem Terrassenhaus überbaut. Das oberliegende Grundstück stand ursprünglich im Eigentum von G._____. Die derzeitigen Eigentümer sind die Beschuldigten 1 und 2 (Eigentumsübergang per […]).