1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte am 13. Dezember 2023 die gegen G._____ (ST.2015.yyy, SBK.2024.12), den Beschuldigten 1 (ST.2021.wwww, SBK.2024.13), die Beschuldigte 2 (ST.2021.wwww, SBK.2024.14) und den Beschuldigten 3 (ST.2021.wwww, SBK.2024.15) geführte Strafuntersuchung ein. Die Beschwerdeführer reichten in den Verfahren SBK.2024.13, SBK.2024.14 und SBK.2024.15 − zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten − einheitliche Beschwerdeschriften ein (vgl. Beschwerden, Ziff. 2). Die Beschuldigten 1−3 beantragten mit ihren Beschwerdeantworten vom 15. Februar 2024 zudem die Vereinigung der drei Verfahren (vgl. Beschwerdeantworten, Rz. 6).