1.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm unterrichtete A._____ mit Schreiben vom 5. März 2024 darüber, dass Einsprachen ohne Originalunterschrift nicht gültig seien und eine Fotokopie der Unterschrift nicht genüge. Er müsse eine allfällige Einsprache innert einer Nachfrist von fünf Tagen mit Originalunterschrift einreichen, ansonsten ohne gültige Einsprache der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil werde. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. März 2024 wurde A._____ am 6. März 2024 zugestellt.