Weder diese ihn stark entlastende Videoaufzeichnung noch der Umstand, dass er keine Vorstrafen als Ladendieb besessen habe, hätten im Verfahren eine Rolle gespielt, womit die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten worden sei. Es habe sich von Anfang an um ein erfundenes, ihm angedichtetes Delikt gehandelt und genau in dieser Videoaufzeichnung werde die einzige Zeugin der Falschaussage überführt; genau darum sei sie (die Aufzeichnung) auch vom Beschuldigten unter den Teppich gewischt worden.