Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons gegenstand Aargau vom 11. April 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) erstattete mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 bei der Staatsanwaltschaft Baden sinngemäss Strafanzeige gegen B._____ (fortan: Beschuldigter), indem er diesem Amtsmissbrauch vorwarf. Der Beschuldigte habe als Staatsanwalt im von ihm gegen den Beschwerdeführer wegen Diebstahls geführten Strafverfahren eine Videoaufzeichnung unterschlagen.