Die Handlungsalternative, die Bestreitung der gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführer offensichtlich unzutreffenden Vorwürfe der Beschuldigten stand ihnen ohne Weiteres offen und ist mit keinen ernstlichen Nachteilen verbunden, was durch die Beschwerdeführer auch nicht dargetan wird. Wenn die Beschwerdeführer geltend machen, dass sie aufgrund der Strafanzeige viel Zeit und - 27 -