Nach dem Eigentumsübergang seien die Beschuldigten 1 und 2 freiwillig in das hängige Besitzesschutzverfahren eingetreten. Mit Urteil des Bundesgerichts eee vom tt.mm.2019 sei die Klage abgewiesen worden, wobei das Bundesgericht bereits am tt.mm.2019 rechtskräftig den Weiterbau des Sicht- und Absturzschutzes erlaubt habe. Am 10./11. September 2020 sei dieser dann fertiggestellt worden, nachdem die Beschuldigten gestützt auf § 76 Abs. 1 EG ZGB gehörig informiert worden seien, dass Arbeiter auf die Pflanzentröge steigen müssten. Am 7. Dezember 2020 hätten die Beschuldigten Strafanzeige eingereicht.