gegenüber der Polizei geäussert zu haben. Die im Zentrum stehende Frage, wer Eigentum an der Aufmauerung habe, sei Gegenstand von unzähligen zivil- und öffentlich-rechtlichen Verfahren gewesen. Es seien in den letzten Jahren zahlreiche zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Entscheide hinsichtlich der Besitzes- und Eigentumsverhältnisse der Aufmauerung ergangen, in welchen diese Frage nicht einhellig geklärt habe werden können und sich diverse Gerichte und Instanzen uneins seien.