eee wurden die Arbeiten am Absturzbzw. Sichtschutz schliesslich am 10./11. September 2020 fortgesetzt und durch die Beschwerdeführerin 1 eine an der Aufmauerung befestigte Stahlblechwand erstellt. Aufgrund dessen liessen die Beschuldigten 1 und 2 durch ihren Rechtsanwalt, den Beschuldigten 3, gegen die Beschwerdeführer wiederum am 7. Dezember 2020 eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung aufgrund der Arbeiten am 10./11.September 2020 einreichen, woraufhin die Beschwerdeführer erneut Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Ehrverletzungsdelikten einreichten (dieses Mal jedoch gegen die Beschuldigten 1−3).