3.7. Mit Eingaben vom 19. März 2024 und 16. April 2024 reichten die Beschuldigten weitere Stellungnahmen ein und hielten an den mit Beschwerdeantworten vom 15. Februar 2024 gestellten Anträgen vollumfänglich fest. 3.8. Mit Eingabe vom 16. Mai 2024 reichten die Beschuldigten je eine Kostennote mit Datum vom 15. Mai 2024 ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: