(fortan: Beschuldigte 2) und deren Rechtsvertreter Rechtsanwalt F._____ (fortan: Beschuldigter 3) wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und strafbarer Handlungen gegen die Ehre, da die Beschuldigten am 7. Dezember 2020 (wider besseres Wissen) Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs (ST.2014.xxxx) gegen sie eingereicht hätten. 1.2. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Juli 2021 wurde das durch die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete Verfahren ST.2021.wwww sistiert, um den Ausgang des Verfahrens ST.2014.xxxx abzuwarten.