4. 4.1. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers 1, Rechtsanwalt Christoph Waller, […], eine Entschädigung von Fr. 2'058.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. 4.2. Der Beschwerdeführer 1 hat die seinem amtlichen Verteidiger zugesprochene Entschädigung der Staatskasse zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)