2. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird. 3. 3.1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Beschwerdeführer 1, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 29.00, zusammen Fr. 1'029.00, werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt. - 22 - 3.2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betreffend die Beschwerdeführerin 2, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Auslagen von Fr. 29.00, zusammen Fr. 829.00, werden der Beschwerdeführerin 2 auferlegt.