Ermessensweise ist der Aufwand für das Verfassen der Beschwerde mit 10 Stunden (Beschwerde: 8 Stunden, eine Besprechung: 2 Stunden) und für die Replik mit 2 Stunden zu veranschlagen. Die Entschädigung ist daher auf insgesamt 12 Stunden à Fr. 220 (Fr. 2'640.00) zuzüglich 3% Auslagen und 8.1% MwSt., mithin auf (gerundet) Fr. 2'940.00, festzulegen.