7.6. Die Beschwerdeführerin 2 macht in der Begründung ihres Entschädigungsbegehrens zahlreiche Verzögerungen von Kundenaufträgen geltend, die angeblich wegen einer durch das Strafverfahren verursachten Krankschreibung ihres Mitarbeiters F._____ verursacht worden seien. Abgesehen davon, dass der Kausalzusammenhang zwischen der Krankschreibung von F._____ und dem Polizeieinsatz bzw. dem Strafverfahren mehr als zweifelhaft erscheint, jedenfalls aber sicher nicht bewiesen ist, sind die behaupteten Verzögerungen nicht geeignet, einen Schaden im haftpflichtrechtlichen Sinne zu belegen.