hätten drei Kundenfahrzeuge nicht fristgerecht fertiggestellt und ausgeliefert werden können, weshalb der Beschwerdeführerin 2 mehr als Fr. 210'000.00 an Umsatzvolumen fehlten. Zudem habe diese keine neuen Aufträge entgegennehmen können. Ferner sei der Unternehmung ein Imageverlust entstanden. Der fehlende Umsatz habe dazu geführt, dass diverse Rechnungen unbezahlt geblieben seien und sogar das Mietverhältnis für die Geschäftsräumlichkeiten gekündigt worden sei. Auch sei der Einsatz eines EDV-Supporters nötig geworden, um die Internetverbindung in den Geschäftsräumlichkeiten wiederherzustellen, was zu Kosten im Umfang von Fr. 701.25 geführt habe.