Sehr belastend sei auch das Wissen, dass die wahren Täter sowohl der Kantonspolizei Aargau als auch der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bekannt seien, er indes nun daran gehindert werde, seine bereits eingereichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Identitätsmissbrauchs und Urkundenfälschung zu personalisieren und zusammen mit den Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass die wahre Täterschaft zur Rechenschaft gezogen werde. Beinahe unerträglich seien auch die Folgen des gegen ihn geführten Strafverfahrens auf die von ihm aufgebaute und ihm vollumfänglich gehörende Beschwerdeführerin 2.