Was zunächst die geltend gemachten Reinigungskosten in Höhe von Fr. 750.00 angeht, führt der Beschwerdeführer 1 in der Erklärung/Bestätigung vom 2. Mai 2024 in Ziff. 3 aus, seine Ehefrau habe nicht weniger als zwei Tage aufgewendet, um das Haus zu reinigen und die Wäsche zu waschen. Insgesamt habe ihr diesbezüglicher Aufwand mindestens 15 Stunden à moderate Fr. 50.00 (insgesamt Fr. 750.00) betragen. Wären diese Arbeiten in professionelle Hände gelegt worden, hätte dies sicherlich gegen Fr. 3'000.00 gekostet. Aus diesen Ausführungen erhellt, dass dem Beschwerdeführer 1 für die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche tatsächlich keine Kosten entstanden sind.