Es könne ihm und seiner Ehefrau nicht zugemutet werden, das Haus aufgrund von zwei verschiedenen Schlössern mit zwei verschiedenen Schlüsseln aufschliessen zu müssen. Auch wenn die erwähnten Offerten noch nicht vorlägen, sei die Schätzung des durch die Polizei verursachten Schadens bezüglich der Türe und der Schlösser mit insgesamt Fr. 6'000.00 sicherlich nicht übertrieben.