vor dem Hintergrund des Schadensbegriffs nicht einleuchte. Der Beschwerdeführer 1 habe die erwähnte Offerte bei der Schreinerei E._____ angefordert, aber bislang noch nicht erhalten. Dasselbe gelte für die Offerte für den notwendigen Ersatz des Schliesssystems des Beschwerdeführers 1, deren Kosten er auf Fr. 1'000.00 schätze. Es könne ihm und seiner Ehefrau nicht zugemutet werden, das Haus aufgrund von zwei verschiedenen Schlössern mit zwei verschiedenen Schlüsseln aufschliessen zu müssen.