5.2. In der Beschwerde wird ausgeführt, da die Beschwerdekammer in Strafsachen keine Verhandlung durchführen werde, habe der Verteidiger mit dem Beschwerdeführer 1 zusammen die "Erklärungen/Bestätigungen" vom 2. Mai 2024 verfasst. Diese seien vom Beschwerdeführer 1 am Ende explizit als der Wahrheit entsprechend bezeichnet worden.