1.2. Der Beschwerdeführer 1 verlangt, dass das nunmehr eingestellte, gegen ihn als beschuldigte Person geführte Verfahren gegen die "wahre Täterschaft" weitergeführt werde. Auf diesen Antrag ist nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer 1 kein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, dass das gegen ihn geführte Strafverfahren nun gegen eine andere Person geführt wird. Es fehlt im hierbei an der persönlichen Betroffenheit.