" 1. Es seien die Beschwerdeverfahren gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 16. April 2024 betreffend Verweigerung der Akteneinsicht sowie das Beschwerdeverfahren gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 16. April 2024 zu vereinigen. -5-