'Das Strafverfahren gegen die wahre Täterschaft wird, allenfalls mit einer anderen Verfahrensnummer, weitergeführt.' 2. Es sei Ziffer 3. der angefochtenen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 16. April 2024 integral aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 'Dem amtlichen Verteidiger wird sein Aufwand mit CHF 1'318.60 entschädigt. Die Staatskasse wird angewiesen, Rechtsanwalt Waller CHF 1'318.60 nach Rechtskraft des Entscheids auszuzahlen.'