Diese Verfügung focht der Beschwerdeführer 1 mit Eingabe vom 29. April 2024 an (separates Beschwerdeverfahren SBK.2024.131). 3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. Mai 2024 erhoben die Beschwerdeführer gegen die ihnen am 23. April 2024 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragten: -4- " 1. Es sei Ziffer 1. der angefochtenen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 16. April 2024 wie folgt zu ergänzen: