3. Die Kosten der Beschwerdeverfahren, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 140.00, zusammen Fr. 1'140.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit verrechnet. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)